Die Ausbildung zum/r Ergotherapeut/ in ist durch das Gesetz über den Beruf der Ergotherapie (ErgThG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeuten (ErgThAPrV) geregelt.
Zugangsvoraussetzungen nach § 4 ErgThG sind:
- eine abgeschlossene Fachoberschulreife (Realschulabschluss)
- eine gleichwertige Ausbildung oder
- eine nach Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren
Weitere Voraussetzungen sind:
- körperliche und psychische Eignung (ärztliches Gesundheitszeugnis)
- gute sprachliche Fähigkeiten
Ein Vorpraktikum in einer ergotherapeutischen Einrichtung ist von Vorteil, um den Berufsalltag von Ergotherapeuten vorab kennenzulernen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf den Seiten des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten und der Bundesagentur für Arbeit.